Informationen zum LEADER-Förderprogramm 2014-2022
Allgemeines
HINWEIS - Verlängerung der Förderperiode bis 2022!
Die Periode zur Umsetzung des Förderprogrammes LEADER im Zeitraum 2014 - 2020 wurde mittels einer Übergangsphase um zwei weitere Jahre bis 2022 verlängert. Hierfür stellten die Europäische Union und der Freistaat Sachsen allen 30 sächsischen LEADER-Gebieten zusätzliche Förderbudgets gemäß Anwendung des bisherigen Verteilungsschlüssels zur Verfügung. Der Region Annaberger Land standen somit für die Jahre 2021 und 2022 nochmals Fördermittel zur Unterstützung passfähiger Projektvorhaben in Höhe von insgesamt rund 3,45 Mio. Euro bereit. Auf dieser Grundlage war es dem Regionalmanagement des Annaberger Landes unter Berücksichtigung der fortschreitenden Budgetbindung möglich, noch bis ins Jahr 2022 hinein zur Einreichung potenzieller nicht-kommunaler und kommunaler Fördervorhaben aufzurufen. Details zur erfolgten Aufruftätigkeit finden sich rückblickend hier.
LEADER ist ein europaweites Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Dabei steht LEADER für „Liaison Entre des Actions de Development de l’Économie Rurale” (frz.) und bedeutet „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Unter Beteiligung von mehr als 200 Personen aus dem privaten und öffentlichen Bereich erarbeitete die Lokale Aktionsgruppe (LAG) von Mai 2014 bis Januar 2015 eine sogenannte LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) für den Zeitraum 2014-2020, deren Gültigkeit in der jeweils genehmigten Fassung sich im Zuge der offiziellen Prozessumsetzung durch Verlängerung der Förderperiode über weitere zwei Jahre letztlich bis 2022 erstrecken sollte. Diese wurde durch die Region zur Genehmigung beim damals zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) eingereicht, um sich damit gleichzeitig um die Anerkennung als LEADER-Region zu bewerben. Am 22. April 2015 erhielten wir durch Staatsminister Thomas Schmidt die Genehmigung für unsere LEADER-Entwicklungsstrategie. Im Genehmigungsbescheid waren noch zu erfüllende Auflagen bis zum Start der Umsetzung der Strategie formuliert. Die gestellten Anforderungen wurden inzwischen eingearbeitet, sodass die endgültige Anerkennung der LEADER-Entwicklungsstrategie Annaberger Land durch das SMUL am 20. Juli 2015 erfolgte.
Was ist LEADER?
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) 2014-2020 Annaberger Land (inkl. Verlängerung bis 2022)
Die LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) als regionsspezifisches Förderkonzept bildet(e) die Grundlage für die Arbeit der Region innerhalb der Städte und Gemeinden des Annaberger Landes in der EU-Förderperiode 2014-2020 mit Verlängerung bis 2022. Sie ist bzw. war nicht nur auf die Beschaffung von Fördermitteln ausgerichtet, sondern darüber hinausführend insbesondere auch auf die tatsächlich abgestimmte gemeinsame Weiterentwicklung der Region als solche. LEADER ist als Prozess ressortübergreifend angelegt und nutzt dabei ergänzend alle Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen mit einer regionalen Prioritätensetzung.
Aufrufe zur Einreichung von Projektvorhaben
Mit der endgültigen Anerkennung der LEADER-Entwicklungsstrategie Annaberger Land durch das SMUL erfolgten seit 2015 insgesamt über 100 Einzelaufrufe zur Einreichung passfähiger Projektvorhaben.
Nähere Ausführungen zu den konkret erfolgten Aufrufen finden Sie rückblickend unter dem Menüpunkt Aufrufe. Die aktuelle Aufruftätigkeit ist aufgrund der Untersetzung des der Region zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets beendet (Stand 01/2023).
Die Trägerschaft des LEADER-Gebietes Annaberger Land durch den Verein zur Entwicklung der Region Annaberger Land e.V. hat sich in der vergangenen Förderperiode 2007-2013 bewährt und wurde deshalb auch für den Zeitraum 2014-2020 mit Verlängerung bis Jahresende 2022 sowie darüber hinaus beibehalten.
Die Gebietskulisse des LEADER-Gebietes umfasst die Städte und Gemeinden Annaberg-Buchholz, Bärenstein, Crottendorf, Großrückerswalde, Jöhstadt, Königswalde, Mildenau, Scheibenberg, Schlettau, Sehmatal, Tannenberg, Thermalbad Wiesenbad und Wolkenstein. Das sind 13 Städte und Gemeinden mit 52 Ortsteilen auf einer Fläche von 335 km² und ca. 58.000 Einwohnern, davon ca. 41.000 im ländlichen Raum.
Außer Annaberg-Buchholz sind alle Kommunen in der Region prinzipiell voll förderfähig. In Annaberg-Buchholz betrifft dies, bedingt durch eine seitens des Freistaates Sachsen zentral definierte maximale Schwelle von 5.000 Einwohnern je Ortsteil, nur die ländlichen Ortsteile Cunersdorf, Frohnau, Geyersdorf und Kleinrückerswalde. Im Stadtteil Annaberg-Buchholz können nur nichtinvestive Vorhaben (beispielsweise Projektmanagements, Studien, Konzeptionen u.a.) gefördert werden.
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG)
Die Lokale Aktionsgruppe ist eine lokale Partnerschaft, eine Organisationsstruktur zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Um die positiven Wirkungen des LEADER-Ansatzes nutzen zu können, ist ein vertrauensvolles Zusammenwirken des öffentlichen Sektors, insbesondere der Kommunen sowie der Privatwirtschaft, zivilgesellschaftlich organisierter Gruppen und anderer privater Akteure erforderlich. In der Region Annaberger Land besteht die LAG aus den Mitgliedern des "Vereines zur Entwicklung der Region Annaberger Land e.V.". Die Grenzen zwischen Mitgliedschaft/Mitarbeit in der LAG sind fließend. Für die Mitarbeit bei der Umsetzung der LES und der sonstigen Vereinsaufgaben ist eine formelle Mitgliedschaft im Verein sehr erwünscht, jedoch nicht Bedingung. Als Träger der Integrierten Ländlichen Entwicklung generiert und verwaltet die LAG den Entwicklungsprozess. Sie setzt sich aus Vertretern lokaler öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen sowie der bürgerlichen Gesellschaft zusammen.
Aufgaben der LAG:
- Entwerfen der Entwicklungsstrategie und deren Umsetzung im Förderzeitraum
- Aufbau von Kapazitäten zur Entwicklung und Durchführung von Vorhaben (Regional- u. Projektmanagement)
- Ausarbeitung eines Projektauswahlverfahrens in Kohärenz (Passfähigkeit) zur entwickelten Strategie
- Veröffentlichung von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorhaben
- Organisierung eines fortlaufenden Verfahrens zur Entgegennahme und Bewertung von Vorhaben
- Durchführung spezifischer Bewertungstätigkeiten
Organisation, Koordinierung, Beratung und Begleitung übernimmt für die LAG in der Umsetzungsphase das Regionalmanagement.
Die Arbeitsgruppen (AG)
Zur inhaltlichen Vorbereitung der LEADER-Entwicklungsstrategie wurden in der Region Annaberger Land folgende vier Arbeitsgruppen gebildet:
- LEADER-AG Infrastruktur
- LEADER-AG Wirtschaft
- LEADER-AG Natur und Umwelt
- LEADER-AG Soziales
Diese Arbeitsgruppen berieten erstmals am 08.07.2014 in einer Impulsveranstaltung im GDZ Annaberg zusammen mit dem beauftragten Planungsbüro und Vertretern des Vereines die Aufgaben in der Region Annaberger Land im Förderzeitraum 2014-2020. Die AG haben eine Stärke von 12-15 Personen und setzen sich aus allen Bereichen der Gesellschaft zusammen. Während der Umsetzungsphase der LES werden bzw. wurden die jeweiligen Arbeitsgruppen vor der Entscheidungsfindung im Koordinierungskreis je nach Bedarf hinsichtlich der fachlichen Würdigung von Projekten zu den bis zum Stichtag eingegangenen Förderanträgen beratend hinzugezogen und entsprechende Empfehlungen an den Koordinierungskreis weitergeben.
Der Koordinierungskreis (KK)
Der Koordinierungskreis ist das Entscheidungsgremium innerhalb der LAG. Dieses setzt sich zusammen aus Vertretern von Ämtern, Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Vertretern der Zivilgesellschaft der Region. Die Arbeit des Koordinierungskreises unterliegt einer Geschäftsordnung. Die Sitzungen finden je nach Bedarf statt. Befunden wird bzw. wurde über die Förderwürdigkeit vorgelegter Anträge im Rahmen des regionalen Budgets. Die Auswahl vorliegender Projekte erfolgt(e) anhand einer regionalen allgemeinen Kohärenzprüfung, einer regionalen maßnahmespezifischen Kohärenzprüfung, einer regionalen Mehrwertprüfung sowie einer regionalen Fachprüfung.
Prozessablauf
Folgender Prozessablauf gilt bzw. galt in der Umsetzungsphase der Förderperiode 2014 bis 2020 sowie auch in der Übergangsphase bis 2022:
- Es erfolgt ein Aufruf zur Vorhabeneinreichung in der Tagespresse und auf der Internetseite des Vereines.
- Der Interessent nimmt Kontakt auf mit dem Regionalmanagement Annaberger Land (RM) oder reicht direkt die geforderten Unterlagen für sein Vorhaben bis zum Ende der Einreichungsfrist beim RM ein.
- Beratung und Qualifizierung durch RM; bei Bedarf erfolgt eine Vorortbesichtigung durch das RM in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt als Bewilligungsbehörde
- Durchführung einer vorhabenbezogenen allgemeinen Kohärenzprüfung, einer maßnahmespezifischen Kohärenzprüfung, einer Mehrwertprüfung und einer Fachprüfung
- Beratung zum eingereichten Vorhaben in der themenbezogenen Arbeitsgruppe (fachliche Einschätzung)
- Zusammenstellung aller Unterlagen durch das RM für den Koordinierungskreis (RM)
- Beratung im KK mit Ranking der Vorhaben und Beschlussfassung (Voting)
- Bei positivem Votingergebnis: schriftliche Mitteilung an den Antragsteller und Erstellung des Förderantrages durch diesen innerhalb der festgesetzten Frist
- Bei negativem Votingergebnis bzw. Nichterfüllung der Kohärenz: schriftliche Mitteilung an den Antragsteller
- Abgabe des kompletten Förderantrages beim RM zur Prüfung auf Vollständigkeit
- Weiterreichung des Antrages durch das RM an die zuständige Bewilligungsbehörde
- Bearbeitung durch die Bewilligungsbehörde und Zuwendung bzw. Ablehnung
Formulare zur Beantragung der Auszahlung bei der Bewilligungsbehörde - nach Abschluss des Projektvorhabens
Formulare zur Beantragung der Auszahlung von Fördergeldern nach erfolgtem Abschluss eines seitens des Koordinierungskreises positiv gevoteten Projektvorhabens können aus dem Internet über das Förderportal des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung mittels nachstehendem Weblink durch den Projektträger selbst bezogen/ heruntergeladen werden (klick hier). Hinweis: Verfahrensleitende Bewilligungsbehörde und damit zuständig für die Bewilligung und Auszahlung von Projektvorhaben im Gebiet der LEADER-Region Annaberger Land ist das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Förderung ländlicher Raum.
Die jeweils zutreffenden Antragsformulare können selbstverständlich auch beim Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Annaberger Land unter Tel.: 037343-88644 oder per E-Mail an info@annabergerland.de individuell abgefordert werden.
Downloads
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Projektvorhabenblatt ausschließlich im *.docx-Format ein!
Übersicht positiv gevoteter Fördervorhaben 2014 bis 2022
Rückblick LEADER in Sachsen 2014-2020
Die Abschlussveranstaltung zur LEADER Förderperiode 2014-2020 fand am 16. September 2020 in Weinböhla statt.