LEADER-Förderprogramm 2023-2027 im Annaberger Land
Egal ob Privatperson, Verein, gemeinnützige Einrichtung, Unternehmen, Kirche, Kommune oder Zweckverband - passfähige Vorhaben können über das Programm LEADER 2023-2027 gefördert werden.
Auch die Region Annaberger Land hat sich für die aktuelle Förderperiode (2023 bis 2027) erfolgreich um die Anerkennung zum LEADER-Gebiet beworben. Der Verein zur Entwicklung der Region Annaberger Land e. V. mit Sitz in Mildenau OT Arnsfeld fungiert hierbei als sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) sowie als Träger des Regionalmanagements des LEADER-Gebietes und berät Sie kostenfrei zu potentiellen Fördervorhaben.
Sollte Ihr Vorhaben in einer anderen Kommune, die nicht zum Annaberger Land gehört, durchgeführt werden, wenden Sie sich bitte an das dort zuständige Regionalmanagement (Übersichtskarte).
LEADER-Fördermittel sind nichtrückzahlbare Zuschüsse und können beantragt werden für Vorhaben in den Bereichen
- Grundversorgung und Lebensqualität (z. B. medizinisch/pflegerische Angebote, Vereins- und Freizeiteinrichtungen, Projektmanagements für Kinder- und Jugendarbeit, neue Kulturangebote)
- Wirtschaft und Arbeit (Ausbau wohnortnahe Grundversorgung, regionale Wertschöpfungsketten, Handwerk, Handel und Dienstleistungen)
- Tourismus und Naherholung (z. B. kleine, touristische Anziehungspunkte, Camping und Caravaning, Beherbergung, Gastronomie)
- Bildung (außerschulische Angebote)
- Wohnen (Um-/Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz für eigenes Wohnen)
- Natur und Umwelt (z. B. Hochwasser-/Überschwemmungsvorsorge, Landschaftselemente)
Details zu Förderinhalten und Förderkonditionen bietet der Aktionsplan der LAG Annaberger Land.
Der Aktionsplan ist Bestandteil der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) als regionsspezifisches Handlungskonzept.
Wie kann ein Förderantrag eingereicht werden?
Die Einreichung von Anträgen auf eine LEADER-Förderung ist innerhalb von Aufrufintervallen möglich. Die Region Annaberger Land ruft jährlich mehrmals verschiedene Maßnahmen bzw. Maßnahmeschwerpunkte des Aktionsplanes auf. Hier informieren wir Sie über die aktuelle Aufruftätigkeit zur Einreichung passfähiger Einzelmaßnahmen. Aber auch außerhalb der Aufrufintervalle freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr Weg zum Förderantrag:
Über die Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens basierend auf den eingereichten Antragsunterlagen befindet das regionale Entscheidungsgremiun der LAG Annaberger Land - der Koordinierungskreis - aus Mitgliedern des öffentlichen Sektors, der Wirtschaft, des Bereiches Zivilgesellschaft/Sonstige sowie aus engagierten Bürgern. Wird das Vorhaben durch das Gremium positiv gevotet, erfolgt in einem zweiten Schritt die Antragstellung auf Förderzuwendung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landratsamt Erzgebirgskreis). Diese erfolgt digital über das Online-Portal zur Internetbasierten Antragstellung (IAF). Für die Anmeldung im Portal ist die vorherige Beantragung der BNR 10 und BNR 15 erforderlich. Informationen rund um die Antragstellung finden Sie hier.
Hintergründe zum Programm LEADER 2023-2027 im Annaberger Land
Die neuerliche Anerkennung des Annaberger Landes als eines von insgesamt 30 LEADER-Gebieten in Sachsen erfolgte am 1. März 2023 durch den Freistaat Sachsen im Rahmen einer zentralen Veranstaltung in Limbach-Oberfrohna. In deren Rahmen gab es aus Sicht der Vertreter des Annaberger Landes zusätzlich Grund zur Freude in Form einer separaten Auszeichnung für die besondere Qualität bei der Erstellung der Entwicklungsstrategie. Diese Ehrung wurde drei der insgesamt 30 Fördergebiete Sachsens zuteil und ist zudem mit einem Sonderbudget für die Region verbunden, welches in das LEADER-Programm des jeweiligen Gebietes bis 2027 mit einfließt.
"Herzstück" der LEADER-Förderung im Annaberger Land ist die Regionale LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Dieses wurde seitens der LAG von September 2021 bis Juni 2022 gemeinsam mit Vertretern unterschiedlichster gesellschaftlicher Bereiche sowie der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet. Die Strategie wurde im Juni 2022 beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) eingereicht und nach durchlaufener Prüfung im August 2023 offiziell anerkannt und genehmigt.
Erstellungsprozess LEADER-Entwicklungsstrategie (LES)
Die aktive Umsetzung der LES durch den Start gezielter Aufruftätigkeit seitens des Regionalmanagements wurde am 24. August 2023 begonnen. Seit Beendigung der Förderperiode 2014-2022 hat das Annaberger Land mit diesem Tag erstmals wieder zur konkreten Einreichung passfähiger Vorhaben aufgerufen. Grundlage hierfür war die im August 2023 in Kraft getretene Richtlinie LEADER/2023.
Interessante Hintergründe über die neue Förderperiode 2023-2027 bietet die Internetpräsenz des Freistaates Sachsen (Themenseite "Ländlicher Raum").
Antworten auf vordergründige Fragen und weiterführende Unterlagen finden Sie im Rahmen der Richtlinie LEADER 2023 - 2027 auf genannter Internetpräsenz. Zudem finden Sie hier Einblicke in über das LEADER-Programm erfolgreich umgesetzte Vorhaben im Bereich Regionalvermarktung (Direktvermarktung, Hofläden u.a.), herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.