Investitionszuschuss-Programm „Regionales Wachstum“ wieder aufgelegt

Aus der Krise herauswachsen: Investitionsförderung für regional tätige Unternehmen eröffnet neue Möglichkeiten

30 Millionen Euro für die Corona-Auflage des Programms »Regionales Wachstum« – Wirtschaftsminister Dulig: »Wir stärken kleine Unternehmen im Wettbewerb mit überregionalen Konkurrenten.«

Kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz waren durch die coronabedingten Einschränkungen besonders betroffen. Anders als internationale Online-Anbieter traf sie der Lockdown unmittelbar. Um diesen Unternehmen die Chance zu geben, mit nötigen Investitionen aus der Krise herauszuwachsen, stellt die Sächsische Staatsregierung im Rahmen des Impulsprogramms ab sofort bis zu 30 Millionen Euro für die Corona-Auflage des Programms »Regionales Wachstum« bereit.

Staatsminister Martin Dulig: »Die Einschränkungen der vergangenen Monate haben gerade Unternehmen, die lokal verankert sind und regionale Produkte anbieten, stark belastet. Diese Zielgruppe müssen wir im Wettbewerb mit überregionalen Konkurrenten stärken. Das Programm ‚Regionales Wachstum‘ hat im vergangenen Jahr einen Nerv getroffen. Es wurden viele Anträge gestellt und die Haushaltsmittel waren schnell aufgebraucht. Ich freue mich, dass wir gerade für die kleinen sächsischen Unternehmen mit diesem attraktiven Programm jetzt wieder Mittel zur Investitionsförderung bereitstellen können.«

Anträge für das Programm können bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ab sofort ausschließlich auf elektronischem Weg gestellt werden. Die seit 2019 bestehenden Förderkriterien gelten unverändert fort.

 

Hintergrund:

Das Programm »Regionales Wachstum« unterstützt kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz in den Landkreisen durch Zuschüsse bei Investitionsvorhaben, die ihre betriebliche Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Damit sollen z. B. eine Erweiterung des Angebots, eine Ausweitung des Umsatzes oder die Angebotsqualität verbessert werden. Dafür ist ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Die Förderung beträgt in der Regel 30 Prozent der förderfähigen Investitionssumme. Bei Investitionen nach Unternehmensnachfolgen und im Landkreis Görlitz gelten besondere Konditionen. Die Höhe des Zuschusses ist auf maximal 200.000 Euro beschränkt.

Weiterführende Links:

Informationen des SWAV: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/239501
Informationen der SAB: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/regionales-wachstum.jsp

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